TÜV / ABE
Für den Betrieb des duo-drive benötigen Sie keine ABE und keine Tüveintragung. Solange Sie die, wenn auch noch so unnütze Haltemöglichkeit des Herstellers am Fahrzeug belassen, so stellt der duo-drive lediglich eine „zusätzliche Haltemöglichkeit für den Beifahrer“ dar und ist somit nicht eintragungspflichtig.